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Subscribe | Retrun to feeds | Users subscribed: 6 | Last Updated: Apr 24 2009, 14:17:36

E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht

04 Aug 2008 12:34:37 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

Unser Mandant stritt mit einem Telekommunikationsunternehmen. Die Firma quälte ihn mit unerbetener Werbung. Vor dem Amtsgericht veklagt, ließ sie sich schließlich dazu herab, Auskunft über die Daten zu geben, die über unseren Mandanten gespeichert sind.

Die Auskunft gab der Anwalt des Unternehmens, und zwar per E-Mail. Der Streit drehte sich dann noch um die Kosten des Verfahrens. Die Beklagte stellte sich, kurz gefasst, auf den Standpunkt, sie habe die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Deshalb müsse der Kläger die Kosten tragen.

Dies sieht das Landgericht Düsseldorf anders. Und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung:

… Der E-Mail des Beklagtenvertreters vom 27. November 2007 selbst ist zu entnehmen, dass die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich ist. Darauf wird in der E-Mail ausdrücklich hingewiesen. Gehen aber die Vertreter der Beklagten selbst davon aus, dass diese in der E-Mail enthaltenen Informationen nicht rechtsverbindlich sind, so ist diese auch nicht geeignet, den Auskunftsanspruch zu erfüllen.

Vielleicht ist dies der erste Fall sein, in dem jemand einen Rechtsstreit wegen eines dämlichen Disclaimers verliert. Der Anwalt hatte nämlich unter seine “Auskunft” und die “freundlichen Grüße” nicht nur seine Signatur gesetzt. Sondern er verwendete noch folgende Klausel:

Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung nach.

Jetzt wird er seiner Mandantin einiges erklären müssen.

(LG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juli 2008, 21 T 39/08)


USA-Reisen: Knast statt Grand Canyon

04 Aug 2008 10:54:31 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

Die New York Times schildert die Erlebnisse eines 35-jährigen Juristen aus Italien, der in Amerika eine Freundin besuchen wollte. Doch die geplante Reise zum Grand Canyon und nach Las Vegas fand nicht statt. Der Tourist wurde zehn Tage eingesperrt und hatte keinerlei Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren:

While those turned away are generally sent home on the next flight, “there are occasional circumstances which require further detention to review their cases,” Ms. De Cima said. And because such “arriving aliens” are not considered to be in the United States at all, even if they are in custody, they have none of the legal rights that even illegal immigrants can claim.

Nachträglich werde behauptet, er habe um Asyl in den USA gebeten, berichtet der Betroffene.

Für die NYT ist die Sache Anlass zur Feststellung, dass USA-Reisende offensichtlich das Risiko unterschätzen, in die Mühlen der Homeland Security zu geraten:

Mr. Salerno’s case may be extreme, but it underscores the real but little-known dangers that many travelers from Europe and other first-world nations face when they arrive in the United States — problems that can startle Americans as much as their foreign visitors.


Fein ausgedrückt

04 Aug 2008 08:25:30 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

Der Gegner schuldet seit über drei Jahren einen Darlehensbetrag über 20.000 EUR, zu dessen Zahlung er wohl nicht mehr in der Lage sein wird. Das Schreiben, mit welchem er seine finanzielle Situation in den drastischsten Farben schildert (Privatinsolvenz) endet mit der Formulierung:

Aus meiner sozialethischen Kompetenz resultierend bedaure ich sehr, dass dieser Iststand Realität ist.

Gastbeitrag von RA Thomas Hellhake, München





 



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