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Subscribe | Retrun to feeds | Users subscribed: 6 | Last Updated: Apr 24 2009, 14:17:36

Richter schmeißt hin

29 Oct 2008 22:23:50 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

OLG-Richter im Nebenberuf. Bei Detlef Burhoff konnte sich dieser Eindruck leicht aufdrängen. Der Jurist, obwohl hauptberuflich in einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm tätig, war omnipräsent.

Er schrieb Bücher zu verschiedensten juristischen Themen, verfasste zig Aufsätze pro Jahr, hielt Vorträge und Seminare und gab sein Gesicht für ein professionelles Strafrechts-Portal her. Falls ich etwas vergessen habe, was mit Sicherheit der Fall ist, ist das nicht böse gemeint.

Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen den emsigen Richter bremsen wollen. Ob erfolgreich, kann man so oder auch anders sehen. In seinem Newsletter schreibt Burhoff:

Bei dieser Gelegenheit informiere ich Sie über eine bei mir eingetretene berufliche Änderung. Ich bin mit Ablauf des 15. Oktober 2008 aus dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden, und zwar - um allen anders lautenden Gerüchten vorzubeugen - auf eigenen Antrag. Nach Auffassung des Landes war der Umfang meiner Nebentätigkeit nicht mehr mit der richterlichen Tätigkeit zu vereinbaren.

(Quelle des Zitats)


Mehr Geld für zu Unrecht Inhaftierte

29 Oct 2008 14:27:18 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

Zu Unrecht erlittene Haft soll endlich angemessen entschädigt werden, am besten nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Das fordert die FDP in einem Gesetzentwurf, den sie im Bundestag eingebracht hat.

Die jetzige Pauschalentschäidgung von 11 Euro pro Tag sei seit rund 20 Jahren nicht erhöht worden. Außerdem sei der Betrag völlig unzureichend. In Österreich würden etwa rund 100 Euro Entschädigung pro Tag gezahlt.

Quelle des Links


Gerade gerückt

29 Oct 2008 12:15:02 | Udo Vetter | Allgemein | Comments

Vor einigen Monaten hatte ich Gelegenheit, auf das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu schimpfen. Ein Strafrichter hatte mich mit einem Überraschungsurteil aufgebracht. Freiheits-, statt Geldstrafe. Selbst die Staatsanwaltschaft war der Meinung gewesen, eine Geldstrafe reicht aus.

Vorhin war die Berufungsverhandlung am Landgericht Berlin. Nun weiß ich jedenfalls, dass mich mein Gefühl seinerzeit nicht getrogen hat. Das Urteil des Strafrichters war einfach daneben. Die Strafkammer konnte nämlich auch nicht nachvollziehen, wie der Richter damals zu seinem harschen Urteil gekommen war.

So wurde das Urteil nach relativ kurzer Verhandlung berichtigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe. Die Kosten für die komplette Berufung muss die Staatskasse tragen.

Letztes Mal bin ich mit schlechterer Laune aus Berlin abgereist.





 



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