Wenn es um barrierefreies Wohnen geht, ist ein Plattformlift häufig eine sinnvolle Investition. Doch viele Interessenten fragen sich: Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Welche Faktoren beeinflussen den Preis? Und gibt es finanzielle Unterstützung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Kosten eines Plattformlifts und wie Sie die Anschaffung finanzieren können.
Die Kosten für einen Plattformlift können je nach Modell, Ausstattung und baulichen Gegebenheiten stark variieren. In der Regel bewegen sich die Preise für einen Plattformlift zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Einfache Standardmodelle für gerade Treppen im Innenbereich sind dabei am unteren Ende der Preisskala angesiedelt, während individuelle Lösungen für komplexe Treppenkonstruktionen oder Außenbereiche deutlich teurer sein können.
Die Montagekosten machen einen erheblichen Teil des Gesamtpreises aus und variieren je nach:
Neben den Anschaffungskosten sollten Sie auch die laufenden Kosten berücksichtigen:
Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für einen Plattformlift zu erhalten:
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (Pflegegrad), übernimmt die Pflegekasse unter Umständen bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. In manchen Fällen beteiligt sich auch die Krankenkasse an den Kosten.
Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für barrierefreie Umbauten an. Im Rahmen des Programms “Altersgerecht Umbauen” können bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragt werden.
Die Kosten für einen Plattformlift können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten an. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesbank oder beim zuständigen Sozialamt.
In Härtefällen helfen manchmal auch Stiftungen oder Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Diakonie mit finanzieller Unterstützung.
Mit diesen Tipps können Sie die Kosten für Ihren Plattformlift optimieren:
Die Anschaffung eines Plattformlifts ist mit erheblichen Kosten verbunden, stellt jedoch für viele Menschen eine wichtige Investition in ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität dar. Durch die Nutzung von Fördermöglichkeiten und eine sorgfältige Planung können die finanziellen Belastungen deutlich reduziert werden.
Bevor Sie sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, empfiehlt es sich, eine umfassende Beratung durch einen Fachbetrieb in Anspruch zu nehmen. Dieser kann nicht nur die baulichen Gegebenheiten beurteilen, sondern Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.
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Mit zunehmendem Alter oder bei eingeschränkter Mobilität können Treppen im eigenen Zuhause oder in öffentlichen Gebäuden schnell zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Ein Plattformlift bietet hier eine komfortable und barrierefreie Lösung. Doch was genau ist ein Plattformlift, wie funktioniert er, und worauf sollte man bei der Auswahl achten? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um dieses praktische Hilfsmittel.
Ein Plattformlift ist eine spezielle Art von Treppenlift, der insbesondere für Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit Gehbehinderungen konzipiert ist. Im Gegensatz zu einem klassischen Sitzlift verfügt ein Plattformlift über eine stabile, ebene Plattform, auf der ein Rollstuhl sicher Platz findet. Der Lift fährt entlang einer Schiene, die an der Treppe oder an der Wand montiert ist, und überwindet so Höhenunterschiede innerhalb eines Gebäudes oder im Außenbereich.
Ein Plattformlift arbeitet mit einem leistungsstarken Elektromotor und wird über eine Fernbedienung oder ein Bedienfeld gesteuert. Die Plattform lässt sich bei Nichtgebrauch platzsparend einklappen, sodass die Treppe weiterhin normal genutzt werden kann.
Plattformlifte eignen sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Sie sind eine ideale Lösung für:
Dank ihrer flexiblen Bauweise können Plattformlifte auf geraden oder kurvigen Treppen installiert werden. Zudem gibt es spezielle Modelle mit wetterfesten Materialien für den Außeneinsatz.
Ein Plattformlift ist die perfekte Lösung für alle, die auf eine barrierefreie Mobilität angewiesen sind. Ob für den privaten oder öffentlichen Bereich, diese Art von Lift bietet höchsten Komfort und Sicherheit. Wenn Sie einen Plattformlift in Betracht ziehen, sollten Sie sich von einem Fachunternehmen beraten lassen, um das optimale Modell für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor betrügerischen Machenschaften beim Verkauf von Treppenliften, nachdem Senioren vermehrt Probleme und Ärger mit einzelnen Händlern nach dem Kauf meldeten.
Der aus Funk und Fernsehen bekannte Marktführer soll dabei Teil des Problems sein und das ist in der Branche bekannt. Die Vertreter drängen auf schnelle Unterschriften sogenannte Direktverkäufe und haben dabei Ihre eigene Provision mehr im Blick, als das Wohl der Verbraucher im Sinn. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Mit Beschwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Verbraucherzentralen gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbietern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren.” (Quelle: Verbraucherschutz Baden-Würtemberg https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/aerger-mit-dem-treppenlift-56353 | 24.02.2025)
Wenn der Bedarf eines Treppenlifts durch körperliche Einschränkungen entsteht oder entstanden ist, drängt meist die Zeit. Aber, auch wenn die Zeit drängt, lassen Sie sich nicht zu einer voreiligen Unterschrift drängen. Seriöse Anbieter von Treppenliften wie Schleswig-Holstein-Lifte beraten Sie neutral über die verschiedenen Hersteller und sind während des gesamten Prozesses von der Planung, über den Einbau bis zur Wartung der Treppenlifte Ihr Ansprechpartner. Direktverkäufe sind ausgeschlossen.
Durch das angesprochene Problem, dass der Marktführer mit unterschiedlichen Marken antritt, die als eigenständige Unternehmen auftreten, werden zudem Mondpreise für Treppenlifte aufgerufen. Wer seine eigene Konkurrenz stellt, bestimmt auch den Preis. Ein Treppenlift ist durch Maßfertigung von Schienen und Personalisierung auf Bedürfnisse nicht billig, aber es gibt große Preisunterschiede. Für einen einfachen Lift, der ein gerade Strecke zurücklegt, dürfen keine 15.000 Euro aufgerufen werden, auch nicht, wenn es schnell gehen muss. Wir bei Schleswig-Holstein-Lifte garantieren Ihnen bestmögliche Beratung durch medizinische und technische Schulung unserer Mitarbeiter sowie eine faire, transparente Preisgestaltung.
Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst. Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Der Pflegekostenzuschuss muss allerdings vor Kaufabschluss beantragt und genehmigt sein. Schleswig-Holstein-Lifte hilft Ihnen dabei alle Förderungen zu beantragen, die für Sie möglich sind.
Als Familienunternehmen geht Schleswig-Holstein-Lifte den Weg der Transparenz. Wir arbeiten mit verschiedenen Herstellern von Qualitätsprodukten zusammen, was uns die Möglichkeit gibt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse in einer schwierigen Situation einzugehen. Bei Problemen sind wir genauso schnell bei Ihnen, um Probleme zu lösen, wie vor Vertragsabschluss. Wir sind Partner in einer ohnehin schon unangenehmen Situation im Leben und keine Drückerkolonne, die nur auf persönlichen Profit aus ist.
In unserem Portfolio haben wir auch gebrauchte Treppenlifte. Wenn Sie den Lift nicht mehr benötigen sind auch wir Ihr Ansprechpartner.
Melden Sie sich auch bei Schleswig-Holstein-Lifte, wenn Sie bei einem unseriösen Anbieter in die Falle getappt sind. Es gibt Möglichkeiten des Widerspruchs, über die Sie eventuell Ihren Fehler rückgängig machen können. Als Sachverständiger für barrierefreies Bauen und Planen, bin ich der richtige Ansprechpartner auch in schwierigen Fällen.
Arne Buchholz
Quellen:
Verbraucherschutz:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/aerger-mit-dem-treppenlift-56353 | 24.02.2025
Der Spiegel
Verbraucherschutz Baden-Würtemberg
Verbraucherschutz Baden-Würtemberg https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/aerger-mit-dem-treppenlift-56353 | 24.02.2025
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Im Rahmen der Barrierefreiheit ist es möglich Eingänge von Gebäuden und Objekte mit kleineren Hürden wie Treppen mit Rampen zu überbrücken. Der Entscheidende Vorteil ist die Möglichkeit, dass das Rampenkonstrukt je nach Größe flexibel auf und abzubauen ist und dass die Kosten vergleichsweise gering sind.
Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede. Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden. Die angegebene Mindestbreite ist offensichtlich nicht für mehrläufige Rampen geeignet. Eine Begegnung zwischen Rollstuhlfahrern, Rollator-Nutzer und Kinderwagen etc. ist ausgeschlossen. Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung mittels Greifreifenrollstuhl zu überwinden. Eine Querneigung würde die Bremssicherheit gefährden und der Rollstuhl umkippen.
Große Rampenlängen in Verbindung mit schweren Rollstühlen, z.B. mit Elektroantrieb, erfordern eine Änderung der Fertigungsweise. Aluminiumprofile bieten dabei flexible Längen und hohe Belastbarkeit und sind geeignet für öffentliche Bereiche, z.B. Arztpraxen etc. und öffentliche Gebäude, nach DIN 18040-1.
Podeste sind die ideale Ergänzung für Profilrampen. Sie bieten raumsparende Lösungen über Eck, die auch vorhandene Podeste ersetzen oder ergänzen können. Die Stellfüße können Unebenheiten ausgleichen.
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Die DIN EN 81-70 enthält im Anhang eine ausführliche Beschreibung zu Farb-/ Farbtonkontrastierung und Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung, tastbaren Zeichen und Symbolen, Brailleschrift.
Farbe und Farbton von Schachttüren und Taster auf dem Bedienungstableau sollten sich von der Umgebung kontrastreich absetzen. Farbig oder oberflächig abgesetzter Fußboden vor den Aufzugstüren ungefähr 1 500 mm × 1 500 mm kann die Aufmerksamkeit erhöhen.
Die DIN 18040 erhebt darüber hinaus noch folgende Forderung:
Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet werden. Sind sie unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen. Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. In der DIN 18040-1 wird auf Grund der höheren Anzahl von Personen gefordert: Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen muss ein Vorbeigehen am wartenden Rollstuhlbenutzers möglich sein. Dies wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm.
Fahrkorbbeleuchtung mindestens 100 Lux, Vermeidung von Punktstrahlern Innenwände nicht-reflektierend, zum Fußboden in Farbe und Farbton kontrastieren. Matte Oberflächen, Fahrkorbboden ähnlich wie im Haltestellenbereich. Ein Spiegel und Klappsitz erhöhen den Komfort. Besonders in Aufzugstyp 1 und 2, sollte ein Spiegel eingebaut werden. Damit dem Rollstuhlfahrer beim Rückwärtsfahren aus dem Fahrkorb das Erkennen von hinter ihm liegenden Hindernissen ermöglicht wird. Glasspiegel müssen aus Sicherheitsglas sein.
Empfohlen wird die Sprachansage. So können unter anderem Angaben über Geschäfte und Büros auf dem Stockwerk bereitgestellt werden. Optische Anzeigen sind ebenfalls sinnvoll.
Neue Vorschriften (gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV):
Prüfungen sind mit dem Ziel durchzuführen, den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Zur Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Benutzung der Aufzugsanlage erforderlich sind. Dazu gehören Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung von Feuerwehraufzügen.
Alle Aufzugsanlagen sind vor erstmaliger Inbetriebnahme von einer zugelassenen Überwachungsstelle mit folgenden Prüfinhalten zu prüfen (Gilt für Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie und Maschinenrichtlinie):
Prüfung, ob sich die Anlage in einem der Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann. Vorhandensein der technischen Unterlagen einschl. EG-Konformitätserklärung. Vorhandensein einer inhaltlich plausiblen Notbefreiungsanleitung. Prüfung der Sicherheit der elektrische Anlage, soweit dies für die sichere Verwendung erforderlich ist.
Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten.
In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie auf nullbarriere.de
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Wir beschäftigen uns in diesem Beitrag mit dem Behindertengleichstellungsgesetz das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Es enthält ein Benachteiligungsverbot und bindende Regelungen für die Bundesverwaltung, das gebietet Barrierefreiheit herzustellen. Es geht um Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit und daraus ergeben sich die Grundlangen für die Anschaffung von Treppenliften und anderen Mitteln um Barrierefreiheit für den privaten Bereich herzustellen.
Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen barrierefrei gestaltet werden. Und zwar entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Mit diesem Gesetz änderte sich die Richtung der Politik für behinderte Menschen grundlegend. Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr das Objekt öffentlicher Fürsorge sein. Sondern gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Hindernisse oder Barrieren, die dem entgegenstehen, sollen beseitigt werden. Um Gleichstellung und Barrierefreiheit auch auf die Bundesländer zu übertragen sind Landesgleichstellungsgesetze erlassen worden.
Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde von der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg am 21. März 2005 in Kraft gesetzt.
Barrierefreiheit ist das Schlüsselwort für die Gesetz- und Verordnungstexte. Alle von Menschen gestalteten Lebensbereiche müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Und von ihnen genutzt werden können. In § 4 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wird die Barrierefreiheit so definiert, dass Lebensbereiche ohne besondere Erschwernis und in der Regel ohne besondere Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen.
Behindertenverbände können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle und mit dem Einverständnis behinderter Menschen gegen Benachteiligungen und unterlassene Herstellung von Barrierefreiheit klagen. Verbandsklagen können beispielsweise geltend gemacht werden, wenn Behörden den Aufforderungen des Gesetzes nicht nachkommen und beispielsweise Neu- und große Umbauten nicht barrierefrei gestalten.
Dieses weitergehende Verständnis von Barrierefreiheit spiegelt sich in Deutschland auch in den Landesbauordnungen der Bundesländer wider. Die Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung des Bundes, diese ist aber nicht rechtsverbindlich, da Baurecht Landesrecht ist.
Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14.12.2005 hat in diesem Zusammenhang § 37 (Aufzüge) und § 52 (Barrierefreies Bauen) für rechtsverbindlich erklärt. Verantwortlich hierfür ist die Hamburger Bauaufsicht bzw. die Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter. Diese haben viele Detailbereiche mittels fachspezifischer Verordnungen rechtsverbindlich geregelt (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO), Verordnung über den Betrieb von Gaststätten (GastVO), Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (VkVO, etc.).
§ 52 HBauO „Barrierefreies Bauen“ regelt Anforderungen an:
Zur Umsetzung der Landesbauordnung haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – die DIN-Norm zum barrierefreien Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude als Technische Baubestimmungen eingeführt. Diese Einführung bezieht sich in der Regel auf Teile der Norm. Sie ist in den Ländern ebenfalls recht unterschiedlich. Außerdem werden in einer Reihe der Länder erläuternde Leitfäden sowohl zur Landesbauordnung als auch zu den Technischen Baubestimmungen herausgegeben.
Das Prinzip der Barrierefreiheit wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich. Zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen ist. So ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig und für 100 % komfortabel ist.
Weitere Informationen finden Sie auf:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
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Im Laufe des Lebens können sich die Anforderungen an die Wohnsituation grundlegend ändern, insbesondere im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.
Der Wunsch nach Mobilität und einem barrierefreien Zuhause wird dann besonders wichtig. Ein Treppenlift kann in solchen Situationen eine große Hilfe sein, seine Freiheit im Zuhause wieder zu erlangen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte beantragen können. Dazu gehört auch die Unterstützung durch Ihre Pflegekasse. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt. Ihr Ziel ist es, weiterhin ein selbstständiges und angenehmes Leben zu führen und wir möchten Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung hierfür zu finden.
Wenn Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt einen Pflegegrad hat, gibt es die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift zu erhalten.
Die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse muss einmalig einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Auch Treppenlifte zählen zu diesen Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 4.000 Euro pro Person. Es kann der Zuschuss später erneut gewährt werden, z.B. bei Erhöhung des Pflegegrades, dies ist dann aber eine freiwillige Leistung Ihrer Pflegekasse.
Der Antrag auf den Zuschuss für den Wohnungsumbau muss gestellt werden, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Auf diese Weise wissen Sie allerdings auch im Voraus, mit welchem Geldbetrag Sie rechnen können. Wenn bisher noch kein Pflegegrad vorliegt, müssen Sie diesen zuerst beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen der Bewilligung des Pflegegrads und der Genehmigung des Treppenliftzuschusses einige Zeit vergehen kann. In solch einem Fall können Sie den Bau des Treppenlifts noch nicht starten.
Die Beantragung eines Zuschusses muss schriftlich bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie oder die zu pflegende Person versichert ist, erfolgen. Die Krankenkasse leitet den Antrag an die Pflegekasse weiter. Neben persönlichen Angaben müssen Sie die geplante Baumaßnahme beschreiben und die Gründe für den Umbau darlegen. Die Pflegekasse wird außerdem einen Kostenvoranschlag und Informationen darüber verlangen, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Zuschuss pro Person und pro Maßnahme gewährt wird. Das bedeutet, dass das Geld für jede pflegebedürftige Person im Haushalt (bis zu maximal vier Personen) beantragt werden kann. Sollten Sie bereits 4.180 Euro für eine Umbaumaßnahme erhalten haben, aber sich der Pflegegrad geändert haben, so können Sie erneut Geld beantragen. Die Pflegekasse wird wahrscheinlich nur einer erneuten Bezuschussung zustimmen, wenn es sich um eine anders gelagerte Umbaumaßnahme handelt. Wurde z.B. bei Pflegegrad 1 eine stufenlose Dusche eingebaut und später bei Pflegegrad 4 wird ein Treppenlift beantragt, so kann eine erneute Bezuschussung erfolgen.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags muss dies begründet werden. Sie haben jedoch das Recht, Einspruch einzulegen. Es kann sinnvoll sein, Unterstützung bei Pflegeberatungsstellen zu suchen, um in solchen Fällen weiterzuhelfen. Auch Schleswig-Holstein Lifte unterstützt Sie gerne bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses.
Neben der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift zu erhalten. Diese können zum Teil parallel zu den Leistungen der Pflegekasse beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, dass es weitere Stellen gibt, die nur dann zuständig sind, wenn alle anderen Stellen Ihren Antrag abgelehnt haben.
In einigen Fällen können auch Kommunen oder Landkreise finanzielle Hilfen anbieten. Es lohnt sich, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, ob es spezielle Programme oder Zuschüsse gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Dies ist insbesondere in Hamburg der Fall. Alternativ rufen Sie gerne bei Schleswig-Holstein Lifte an, oder schreiben Sie uns. Wir kennen uns aus und helfen Ihnen gerne weiter.
Auch bei Stiftungen oder karitativen Einrichtungen können Sie sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Einige von ihnen bieten finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten und Mobilitätshilfen an. Die Bedingungen und Voraussetzungen variieren von Organisation zu Organisation, daher ist eine gründliche Recherche ratsam.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung von Steuererleichterungen. In einigen Fällen können die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden. Hier empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater oder Finanzexperten Kontakt aufzunehmen, um die genauen Möglichkeiten zu besprechen.
Die Finanzierung eines Treppenlifts kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Jede Option hat ihre eigenen Bedingungen, und es ist wichtig, die für Ihre Situation am besten geeignete Lösung zu finden. Unsere Mission ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Mobilität und Lebensqualität zu Hause zu verbessern, und dazu gehört auch die Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten der Bezuschussung Ihres barrierefreien Bauvorhabens insbesondere bei der Anschaffung eines Treppenliftes. Auf den Seiten Förderung für Treppenlifte allgemein, regionale Förderungen für Treppenlifte in Hamburg, regionale Förderungen für Treppenlifte in Niedersachsen, regionale Förderungen für Treppenlifte in Schleswig-Holstein von Schleswig-Holstein Lifte, erhalten Sie spezifische Informationen zur regionalen und überregionalen Förderungen.
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Der Hublift oder Hebelift ist die optimale Lösung zur Überbrückung von kurzen, vertikalen Distanzen, bei denen herkömmliche Aufzüge unpraktisch wären. Es geht also auch beim Hublift um die Höhenüberwindung. Doch was genau ist das? Und wie unterscheidet sich der Hublift vom Treppenlift?
Ein Hublift ist grundlegend ein Liftsystem, das dazu konzipiert ist, Personen oder Lasten über kurze, vertikale Distanzen anzuheben. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Aufzug, der für größere Höhenunterschiede in Gebäuden verwendet wird, fokussiert sich der Hublift auf kleinere Höhen. Je nach Hersteller können Höhen von bis zu drei Metern überwunden werden. Auf eine Kabine wird beim Hublift in der Regel verzichtet. Ein großer Vorteil ist, dass ein Hublift nicht viel Platz benötigt.
Wenn schon wenige Stufen ein Hindernis darstellen, ein Hublift ist bei jeder Art von Mobilitätseinschränkungen sinnvoll. Ein Hublift ermöglicht ihnen den einfachen Zugang zu Gebäuden oder erhöhten Bereichen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung.
Hublifte werde sowohl im öffentlichen Raum, als auch im privaten Bereich eingesetzt, da die Installation eines Hubliftes kaum Eingriffe baulicher Veränderungen erfordert.
Während ein Treppenlift entlang einer Treppe verläuft und in der Regel einen Sitz hat, hebt und senkt sich der Hublift vertikal. Wenn Sie also eine gerade Fläche haben und nur in die Höhe oder Tiefe wollen, ist ein Hublift eine sinnvolle Lösung. Ein großer Vortei des Hubliftes ist, dass Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, den Rollstuhl nicht verlassen müssen. Man kann den Hublift so konzipieren, dass man mit Rollstuhl auf die Hebefläche fahren kann.
Platzsparend: Aufgrund ihrer kompakten Bauweise nehmen Hublifte weniger Platz in Anspruch als herkömmliche Aufzüge.
Flexibel: Sie können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich installiert werden und erfordern oft wenige bauliche Anpassungen.
Kosteneffizienz: In vielen Fällen sind die Anschaffungs- und Wartungskosten eines Hublifts geringer als die eines herkömmlichen Aufzugs.
Der Hublift ist eine effiziente und platzsparende Lösung für das Überwinden kurzer vertikaler Höhenunterschiede. Egal, ob im öffentlichen, gewerblichen oder privaten Bereich, er bietet eine Antwort auf die wachsenden Anforderungen an Barrierefreiheit und Mobilität in unserer Gesellschaft.
Lesen Sie zu diesem Thema auch:
Ratgeber-Beitrag: Was ist ein Hublift?
Hublifte – Beratung und Service von Schleswig-Holstein Lifte
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Der Hublift oder Hebelift ist die optimale Lösung zur Überbrückung von kurzen, vertikalen Distanzen, bei denen herkömmliche Aufzüge unpraktisch wären. Es geht also auch beim Hublift um die Höhenüberwindung. Doch was genau ist das? Und wie unterscheidet sich der Hublift vom Treppenlift?
Ein Hublift ist grundlegend ein Liftsystem, das dazu konzipiert ist, Personen oder Lasten über kurze, vertikale Distanzen anzuheben. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Aufzug, der für größere Höhenunterschiede in Gebäuden verwendet wird, fokussiert sich der Hublift auf kleinere Höhen. Je nach Hersteller können Höhen von bis zu drei Metern überwunden werden. Auf eine Kabine wird beim Hublift in der Regel verzichtet. Ein großer Vorteil ist, dass ein Hublift nicht viel Platz benötigt.
Wenn schon wenige Stufen ein Hindernis darstellen, ein Hublift ist bei jeder Art von Mobilitätseinschränkungen sinnvoll. Ein Hublift ermöglicht ihnen den einfachen Zugang zu Gebäuden oder erhöhten Bereichen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung.
Hublifte werde sowohl im öffentlichen Raum, als auch im privaten Bereich eingesetzt, da die Installation eines Hubliftes kaum Eingriffe baulicher Veränderungen erfordert.
Während ein Treppenlift entlang einer Treppe verläuft und in der Regel einen Sitz hat, hebt und senkt sich der Hublift vertikal. Wenn Sie also eine gerade Fläche haben und nur in die Höhe oder Tiefe wollen, ist ein Hublift eine sinnvolle Lösung. Ein großer Vortei des Hubliftes ist, dass Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, den Rollstuhl nicht verlassen müssen. Man kann den Hublift so konzipieren, dass man mit Rollstuhl auf die Hebefläche fahren kann.
Platzsparend: Aufgrund ihrer kompakten Bauweise nehmen Hublifte weniger Platz in Anspruch als herkömmliche Aufzüge.
Flexibel: Sie können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich installiert werden und erfordern oft wenige bauliche Anpassungen.
Kosteneffizienz: In vielen Fällen sind die Anschaffungs- und Wartungskosten eines Hublifts geringer als die eines herkömmlichen Aufzugs.
Der Hublift ist eine effiziente und platzsparende Lösung für das Überwinden kurzer vertikaler Höhenunterschiede. Egal, ob im öffentlichen, gewerblichen oder privaten Bereich, er bietet eine Antwort auf die wachsenden Anforderungen an Barrierefreiheit und Mobilität in unserer Gesellschaft.
Ratgeber-Beitrag: Was kostet ein Hublift?
Hublifte – Beratung und Service von Schleswig-Holstein Lifte
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Wenn das Treppensteigen zur Qual oder sogar zu einem Sicherheitsrisiko wird, suchen viele Betroffene nach einem Treppenlift. Ein Prospekt ist schnell bestellt. Doch wie soll man ohne einen persönlichen Test erkennen, ob der Lift gut zu bedienen ist? Und ob er ins eigene Heim passen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen geben seit kurzem Arne Buchholz und sein Team in einem neuen Ladengeschäft in Wellingsbüttel.
„Ich hätte niemals gedacht, dass der Andrang nach einem lokalen Treppenliftberater so groß sein würde“, sagt Arne Buchholz. Er ist Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen sowie Gründer von „Schleswig-Holstein Lifte“, einem Partner des Hamburger Vereins „Barrierefrei Leben e.V.“. Schon während seines Zivildienstes in den 1990er Jahren hat er Rollstuhlfahrer betreut – und seitdem weiterhin den Wunsch gehabt, gehandicapten Menschen zu helfen. Schließlich gründet er „Schleswig-Holstein Lifte“ und bekommt immer wieder diese eine Frage zu hören: Kann ich irgendwo mal Probefahren? „Darauf läuft verständlicherweise fast jedes Beratungsgespräch hinaus. Ich selbst würde ja auch ein Auto niemals ohne Probefahrt kaufen“ erläutert der zertifizierte Profi Buchholz.
Die so häufig gehörte Frage arbeitet folglich in ihm. Und dann trifft er einen Entschluss: „Für den Showroom habe ich mich entschieden, weil er zu unserem Anspruch passt. Wir möchten Menschen zu der optimalen Lösung verhelfen. Deshalb haben wir alle renommierten Hersteller im Programm.“ Das heißt, wer sich von „Schleswig-Holstein Lifte“ beraten lässt, wählt aus dem gesamten Spektrum möglicher Produkte. So ist gewährleistet, dass jede Lösung vollkommen individuell und passgenau ist. Also so, dass sich Treppenlift, Hublift, Plattformlift oder Homelift an die Gegebenheiten bestmöglich anpasst und ebenso in das vorhandene Ambiente eingliedert. „Wir können auch versprechen, dass sich unsere Auswahl auf Produkte beschränkt, die sich wirklich bewährt haben, die also zuverlässig sind“, so Arne Buchholz.
Allerdings: „Eine Störung kann es trotzdem bei einer Hebemaschine mal geben. Wir zeigen mit unserem Laden auch, dass wir wirklich ein hier in Hamburg ortsansässiges Unternehmen sind und nicht bloß eine 0180-Servicenummer oder einen Briefkasten in Hamburg haben. Deshalb sind wir von der ersten Beratung bis zum Störungsfall immer an der Seite unserer Kunden und reagieren auf alle Wünsche schnellstmöglich.“ Dies bedeutet, alle Arbeiten von der Beratung beim Kunden vor Ort, dem Aufmaß, der Montage sowie der Betreuung der Lifte nach der Übergabe werden durch eigene zertifizierte Mitarbeiter durchgeführt. „Viele Mitbewerber bzw. deren Verkäufer sind nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag nicht mehr in Hamburg anzutreffen. Ab dann übernehmen eingekaufte Drittfirmen“, erläutert der Sachverständige und Gutachter Buchholz.
Gerade für Ältere wichtig: Parkmöglichkeiten gibt es direkt am Geschäft am Wellingsbüttler Weg 117. Und wer einen Termin außerhalb der Geschäftszeiten wünscht, kann diesen telefonisch unter 040 85 18 07 03 vereinbaren. „Wir halten so einen Termin mit Probefahrt für ungeheuer wichtig. Denn dabei entstehen viele Fragen. Wenn dann ganz gemütlich bei einem Kaffee alles vor Ort beantwortet werden kann, fühlen sich unsere Kunden rundum sicher mit ihrer Entscheidung. Genau das ist unser Ziel“, freut sich Arne Buchholz.
Weitere Informationen zu Treppenliften
Treppenlift-Beratung und -Service von Schleswig-Holstein Lifte
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